STUDIO LEGALE SCALIA

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  • RELAZIONI GIURIDICHE ITALO-TEDESCHE

BUCHFÜHRUNGSORDNUNGEN IN ITALIEN

In Italien gelten die folgenden Buchführungsordnungen:


1. Ordentliche Buchführung

Die ordentliche Buchführung ist obligatorisch für Kapitalgesellschaften:

sowie für andere Unternehmen (inklusiv Einzelunternehmen), deren in dem vorübergehenden Jahr erwirtschafteter (oder für das nächste Jahr vorgesehener) Umsatz von € 309.874,14 (bei Dienstleistungen) oder € 516.456,90 (bei anderen Tätigkeiten) überschreitet. Die Wahl der ordentlichen Buchführung bleibt fakultativ für alle Unternehmen, welche die vorgenannten Umsatzgrenzen nicht erreichen. Die Anwendung der ordentlichen Buchführung impliziert die Haltung der folgenden Bücher:




Vorteile der ordentlichen Buchführung:


Nachteile der ordentlichen Buchführung:




2. Vereinfachte Buchführung

Die vereinfachte Buchführung ist geeignet für Personengesellschaften (Kollektivgesellschaften, Kommanditgesellschaften) und Einzelunternehmen, deren in dem vorübergehenden Jahr erwirtschafteter (oder – in dem Fall eines neu gegründeten Unternehmens – für das nächste Jahr vorgesehener) Umsatz die Grenze von € 309.874,14 (bei Dienstleistungen) oder von € 516.456,90 (bei anderen Tätigkeiten) nicht überschreitet. Die Wahl der vereinfachten Buchführung impliziert die Haltung der folgenden Bücher:


Vorteile der vereinfachten Buchführung:




Nachteile der vereinfachten Buchführung:




3. Die Pauschalregelung für neue Tätigkeiten

Die Pauschalregelung für neue Tätigkeiten wurde eingeführt, um die Entstehung neuer Gewerbebetriebe zu fördern. Sie ist im Laufe der ersten drei Steuerjahre anwendbar und ist nur für Einzel – oder Familienunternehmen. Die Wahl der Pauschalregelung ist möglich nur unter der Bedingung, dass folgende Voraussetzungen bestehen:





Wer für die Pauschalregelung optiert, hat es sofort bei Meldung der Tätigkeitsaufnahme (denuncia di inizio attività) zu erklären. Die Unternehmen, welche die Pauschalregelung wählen, sind von der Buchhaltungspflicht befreit. Sie sind nur zu der Bewahrung der Rechnungsbelege gehalten. Wenn Arbeitsnehmer vorhanden sind, sind sie zu der Haltung der obligatorischen Arbeitsbücher verpflichtet. Die Anwendung der Pauschalregelung für neue Tätigkeiten endet vor dem dritten Jahr und an ihrer Stelle tritt die ordentliche Buchführung, wenn die jährlichen Umsatzgrenzen überschritten werden. Das Eintreten der ordentlichen Buchführung gilt in der Regel ab dem folgenden Steuerjahr; dennoch gilt es ab sofort, wenn die Überschreitung über den Maß des 50% der jährlichen Umsatzgrenze selbst hinausgeht.


Vorteile:




Nachteile:




4. Die Besteuerung der Kleinsteinkommensbezieher


Die Besteuerung der Kleinsteinkommensbezieher ist die begünstigte Buchführungsordnung für Einzelunternehmen und Selbstständige. Entsprechend dem § 27 Abs. 1 und 2 des Gesetzesdekrets 6 Juli 2011 n. 98, mit Änderungen in das Gesetz 15 Juli 2011 n. 111 umgewandelt, können für die Kleinsteinkommensbezieherordnung alle optieren, die




Mangels einer der oben genannten Voraussetzungen ist die Wahl der Besteuerung der Kleinsteinkommensbezieher nicht mehr möglich und kommt an ihrer Stelle in Anwendung die ordentliche Buchführungsordnung. Das Eintreten der ordentlichen Buchführung gilt in der Regel ab dem folgenden Steuerjahr; dennoch gilt es ab sofort, wenn die Überschreitung über den Maß des 50% der jährlichen Umsatzgrenze selbst hinausgeht. Die Unternehmen, welche die Besteuerung der Kleinsteinkommensbezieher wählen, sind von der Buchhaltungspflicht befreit. Sie bleiben sowieso zu der Aufbewahrung der Rechnungsbelege und, wenn Arbeitsnehmer vorhanden sind, auch zu der Haltung der obligatorischen Arbeitsbücher verpflichtet. Wer für die Besteuerung der Kleinsteinkommensbezieher optiert, soll di Wahl bei Meldung der Tätigkeitsaufnahme (denuncia di inizio attività) erklären.


Vorteile:




Nachteile:




In Anwendung der neuen Kleinsteinkommensbezieherordnung mit 5% hat der Steuerpflichtige aufgrund des Rundschreibens der Einnahmeagentur N. 185820/2011 keine Vorsteuer (ritenuta d’acconto) mehr abzuziehen. Der zeitliche Anwendungsbereich der Kleinsteinkommensbezieherordnung beschränkt sich auf das Jahr, in dem die Tätigkeit angefangen worden ist, und auf die vier folgenden Jahre. Diese zeitliche Dauergrenze können nur diejenige überschreiten, welche noch nicht 35 Jahre alt geworden sind. Diese dürfen in der Kleinsteinkommensbezieherordnung bleiben, bis sie 35 Jahre alt werden.

Disclaimers:

Die Inhalte des vorliegenden Textes können keineswegs als Beratungsangebot betrachtet werden. Deren werden weder die Genauigkeit noch die Vollständigkeit noch die Aktualität nämlich garantiert. Deshalb sollten die Leser sich nicht auf die hier veröffentlichten Informationen und/oder Meinungen verlassen. Es wird empfohlen, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden, bevor man eine Entscheidung trifft.

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